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Corona: Verordnung zum Absonderungsende offiziell erlassen

27. Juli 2022|Allgemein|

Telefonische Krankmeldung und Risikogruppen-Verordnung wirken ergänzend.

Die Verordnung zum Ende der Corona-Absonderung ist am Mittwoch nun auch offiziell erlassen worden. Darin definiert werden die Verkehrsbeschränkungen bzw. jene Orte, die man infiziert nicht betreten kann. Das Comeback der telefonischen Krankschreibung sowie der Risikogruppen-Verordnung werden anderweitig festgeschrieben.

Die Verkehrsbeschränkungen gelten für alle positiv getesteten Personen. Das heißt, schon bei einem positiven Befund bei einem weniger verlässlichen Antigen-Test beginnen sie zu laufen. Ist allerdings der darauf folgende PCR-Test negativ, gelten die Beschränkungen wieder als aufgehoben. Bei einem bestätigten positiven Test laufen sie jedenfalls fünf Tage, danach kann man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten. Maximaldauer für die Verkehrsbeschränkung sind zehn Tage.

Maskenpflicht

Im Wesentlichen ist in der Verordnung nur das Tragen einer FFP2(oder höherwertigen)-Maske als Verkehrsbeschränkung definiert. Anzulegen ist diese in geschlossenen Räumen, wenn ein physischer Kontakt zu Personen aus anderen Haushalten nicht ausgeschlossen werden kann. Im Freien gilt die Pflicht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Das heißt im Klartext: auf einer belebten Einkaufstraße ist eine Maske anzulegen, bei einem einsamen Waldspaziergang nicht.

In Pkw ist Maskenpflicht, wenn andere Personen mit an Bord sind (auch aus dem selben Haushalt), in öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Mund-Nasen-Schutz sowieso anzulegen.

„Maskiert“ besuchen darf man Behörden, Geschäfte, sämtliche Veranstaltungen, auch z.B. Museen oder Kinos. Selbst Privattreffen mit haushaltsfremden Personen, ein Schwimmbad- oder ein Restaurant-Besuch sind an sich gestattet. Da hier allerdings durchgehend eine Maske zu tragen ist, wird weder der Sprung ins Schwimmbecken noch der Verzehr einer Mahlzeit erlaubt sein.

Arbeitsplatz

Arbeiten wird künftig auch corona-positiv möglich sein, wenn man eine Maske trägt. Ist man alleine im Raum oder gemeinsam mit anderen Infizierten, kann man auf diese auch verzichten, sofern es sich nicht um vulnerable Settings wie Krankenhäuser oder Pflegeheime handelt. Ausgenommen sind Berufe, bei denen durch die Art der Arbeitsleistung sinnvollerweise keine Maske getragen werden kann. Das heißt, z.B. eine Logopädin kann ihren Job nicht ausüben, während sie positiv ist.

Definiert werden dazu sieben Bereiche, für die Betretungsverbote gelten. Das sind Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten, Kuranstalten, Tageseinrichtungen im Behindertenbereich und der Altenbetreuung, Kindergärten (plus Krippen, Krabbelstuben), Primarschulen sowie sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf (z.B. Horte), darunter auch Tagesmütter bzw. -väter.

Ausnahmen

Ausgenommen von den Betretungsverboten sind allerdings Beschäftigte in diesen Bereichen, womit zwar eine Kindergartenpädagogin „positiv“ ihrer Arbeit nachgehen darf, ein infiziertes Kind jedoch nicht in die Einrichtung kann. Auch Bewohner bzw. Patienten sind logischerweise ausgenommen, wobei diese räumlich von nicht infizierten getrennt werden sollen – zudem Besucher im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Begleitpersonen Minderjähriger sowie Schwangerer. Ortsfremde Dienstleister dürfen vulnerable Settings infiziert nicht betreten. Abgestellt wird quasi nur auf das Kernpersonal.

In Kraft tritt die Verordnung mit 1. August. Wurde jemand schon vorher abgesondert, gelten ab Inkrafttreten die Regeln der neuen Verordnung.

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Impfung: Covid-19-Impfstoff von Valneva von EU-Kommission zugelassen

24. Juni 2022|Allgemein|

Zustimmung nach Empfehlung der EMA Formsache. Erster Totimpfstoff der französisch-österreichischen Firma

Das französisch-österreichische Biotechunternehmen Valneva hat am Freitag die Marktzulassung seines Covid-19-Impfstoffs durch die EU-Kommission bekannt gegeben. Die Kommission folgt damit der gestrigen Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Dieser empfahl den Impfstoff zur Verwendung als Erstimpfung bei Menschen von 18 bis 50 Jahren. Die Zustimmung der EU-Kommission galt als Formsache.

In der Europäischen Union ist es damit der sechste zugelassene Covid-19-Impfstoff und der erste sogenannte Totimpfstoff. Das Vakzin enthält das inaktivierte SARS-CoV-2-Virus sowie zwei Wirkverstärker. Valneva hatte erst vor kurzem die Zukunft seines Totimpfstoffs infrage gestellt, nachdem die EU-Kommission angekündigt hatte, den Vorabkaufvertrag für das Vakzin wegen Verzögerungen im Zulassungsprozess möglicherweise zu kündigen.

Einziger europäischer Totimpfstoff

Beim Valnevas Covid-Vakzin VLA2001 handelt es sich um den einzigen Ganzvirus-Impfstoffkandidaten („Totimpfstoff“), der in Europa entwickelt wurde. Die Marktzulassung gilt für alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein und Norwegen. VLA2001 ist bereits in Großbritannien und Bahrain und seit 13. Mai auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugelassen.

„Nachdem wir jetzt die vollständige Marktzulassung erhalten haben, hoffen wir, dass die Europäische Kommission und ihre Mitgliedstaaten Bestellungen platzieren werden, die diese Nachfrage widerspiegeln“, hieß es am Freitag in einem Statement von Thomas Lingelbach, Chief Executive Officer von Valneva. 15 Prozent der Europäer über 18 Jahren seien noch nicht geimpft, man glaube mit dem inaktivierten Impfstoff könne die Durchimpfungsrate erhöht werden.

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Lungenfacharzt Valipour: Neue Welle „eine Belastung“

20. Juni 2022|Allgemein|

Die Fallzahlen werden in den kommenden Wochen weiter steigen, so der Mediziner in der „ZIB2“.

Die Corona-Zahlen steigen wieder an – eine Entwicklung, die vorhersehbar war, so Lungenfacharzt Arschang Valipour am Montag in der „ZIB2“. Man rechne mit weiter steigenden Fallzahlen in den kommenden Wochen. 

Schon die letzte Omikronwelle habe gezeigt, dass wir „sehr stark belastet“ sind – einerseits durch die hohe Anzahl an Patienten im Krankenhaus, andererseits aber auch durch Ausfälle und Urlaube von Mitarbeitern. In Summe sei die neue Welle im Sommer „eine Belastung“.

Omikron führe in Summe seltener zu Aufenthalten auf Intensivstationen und zu weniger schweren Verläufen. Das habe auch damit zu tun, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung drei mal geimpft ist oder eine Infektion durchgemacht hat. Vor allem die Kombination biete einen guten Schutz vor schweren Verläufen. Zudem gebe es mittlerweile gute Therapien, um Patienten „den Schrecken einer Intensivstation“ ersparen zu können.

Vierter Stich

Über 65-Jährigen und jenen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, empfehle er bereits jetzt einen vierten Stich. Wer selbst kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf hat, drei Mal geimpft ist und nicht mit schützenswerten Personen in einem Haushalt lebt, könne mit der vierten Impfung auf den Herbst warten.

Dass man sich mehrmals mit Corona infiziert, sei durchaus möglich und wie bei einer Grippe nicht ungewöhnlich. Er gehe davon aus, dass „das Virus gekommen ist, um zu bleiben“. Die Quarantänebestimmungen abzuschaffen halte Valipour jedoch für „ein bisschen verfrüht“: Die Zahlen seien noch zu hoch, die Impfung schütze nur für eine begrenzte Zeit und man wisse auch noch „zu wenig über verschiedene Mutationen“, sodass „wir gelassener“ damit umgehen könnten.

Dass es im Herbst wieder zu einem Lockdown kommen könnte, glaubt er aus medizinischer Sicht nicht, es sei aber „eine politische Entscheidung“.

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Shanghai stellt allmähliche Lockerungen in Aussicht

15. Mai 2022|Allgemein|

So könnten Einkaufszentren und Friseursalons wieder öffnen

In Shanghai haben die Behörden nach einem wochenlangen strengen Lockdown allmähliche Lockerungen in Aussicht gestellt. So könnten Einkaufszentren und Friseursalons wieder öffnen, sagte der Vize-Bürgermeister der 25-Millionen-Einwohner-Stadt, Chen Tong, am Sonntag. Kaufhäuser und Supermärkte sollten Kunden in „geordneter Weise“ das Shoppen ermöglichen. Für Friseure und Gemüsemärkte seien begrenzte Kapazitäten vorgesehen.

„Wen lügt ihr an?“

Viele Bürger der Wirtschaftsmetropole reagierten in Online-Netzwerken skeptisch. „Wen lügt ihr an? Wir können nicht einmal unser Grundstück verlassen“, schrieb beispielsweise ein Nutzer aus Shanghai beim chinesischen Twitter-Pendant Weibo. Seit Wochen dürfen die Einwohner der Stadt nur das Nötigste kaufen, Online-Käufe können nicht mehr ausgeliefert werden, weil Kuriere zu Hause bleiben müssen und damit Firmen nicht zur Verfügung stehen.

Shanghai und ganz China haben im Vergleich mit vielen anderen Ländern geringe Infektionsfälle, aber die strengsten Anti-Corona-Maßnahmen. Diese Strategie kritisiert mittlerweile auch die Weltgesundheitsorganisation WHO, sie sei nicht nachhaltig.

Die Wirtschaft im Land muss dafür einen Preis zahlen, auch wichtige Handelspartner spüren negative Auswirkungen, weil Lieferketten nicht mehr funktionieren. Die Regierung in Peking verteidigt die Null-Covid-Strategie: sie wolle so viele Leben wie möglich retten. Änderungen werden kurzfristig nicht erwartet.

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Corona: Italien lockert Beschränkungen für Touristen

11. Mai 2022|Allgemein|

Die italienische Regierung will die Corona-Restriktionen für Reisende aus dem Ausland lockern. Unbefristete Verlängerung des Grünen Passes für geboosterte Italiener beschlossen.

Die italienische Regierung will die Corona-Restriktionen für Reisende aus dem Ausland lockern. Ausländer aus Staaten, in denen andere Impfvorschriften gelten als in Italien, haben Zugang zu Hotels, Restaurants und Einrichtungen wie etwa Kinos, für die die 2G-Regel gilt, auch wenn sie nicht geimpft und nur negativ getestet sind, beschloss der Ministerrat am Mittwoch.

In Italien gelten seit Dienstag bereits neue Corona-Regeln, die auch Reisende betreffen. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Nachweis einer Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder eine Bescheinigung, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle – egal, ob geimpft oder genesen – auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

Die Regierung beschloss am Mittwoch auch die unbefristete Verlängerung des Grünen Passes für geboosterte Italiener. Den Grünen Pass erhalten derzeit Personen, die geimpft oder vom Coronavirus genesen sind. Einen unbefristeten Grünen Pass sollen künftig auch diejenige erhalten, die sich nach zwei Impfungen infiziert haben und inzwischen genesen sind.

„Die Daten zu den Impfungen sind sehr ermutigend. Wir wollen ein immer offeneres Italien sein, insbesondere für unsere Kinder“, meinte Ministerpräsident Mario Draghi. Die Regierung will bald einen Zeitplan für eine Aufhebung der Beschränkungen vorlegen. Die Lockerung der Maßnahmen werde in den kommenden Wochen vorangetrieben, erklärte Draghi. In Italien flachte sich die Omikron-Welle zuletzt etwas ab.

Seit Anfang Jänner hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Ab 15. Februar können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel – also geimpft oder genesen.

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